Steuer auf verlagerte Einkünfte

Die Steuer auf verlagerte Einkünfte gilt für grenzüberschreitende Zahlungen passiver Natur an verbundene Parteien mit Sitz außerhalb Polens. Steuerzahler, die bestimmte Kriterien erfüllen, müssen eine 19-prozentige Steuer auf die Summe der förderfähigen Zahlungen zahlen, wie z.B.: Gebühren für immaterielle Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Insolvenzrisikos des Schuldners und der Fremdfinanzierung, Gebühren für die Übertragung von Funktionen, Vermögenswerten oder Risiken (Ausstiegsgebühren). Zahlungen an in der EU/EWR ansässige Steuerpflichtige sind ausgenommen, sofern sie einer echten wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Die Steuer auf die umgekehrten Einkünfte kann z. B. durch eine Quellensteuer reduziert werden.

Die Steuer auf verlagerte Einkünfte wird in der CIT/PD (Anlage zur jährlichen CIT-8-Erklärung) angegeben.

Wann ist die Steuer auf verlagerte Einkünfte fällig?

Die Kriterien, die, wenn sie zusammen erfüllt sind, die Anwendung der Steuer auf verlagerte Einkünfte auslösen, sind:

  1. Ein relativ niedriges Steuerniveau im Empfängerland – ein Steuersatz von weniger als 14,25 % im Land des Wohnsitzes der verbundenen Partei;
  2. Hohe passive Einkünfte – die qualifizierten Zahlungen müssen 50 % der Bruttoeinnahmen des Empfängerunternehmens übersteigen;
  3. Die verbundene Partei überweist mindestens 10% des erhaltenen passiven Einkommens an ein anderes Unternehmen und es wird als Steueraufwand berücksichtigt/verringert die Steuerbemessungsgrundlage/Steuerschuld oder stellt einen Gewinn dar, der z.B. in Form von Dividenden ausgeschüttet wird;
  4. Qualifizierte abzugsfähige Zahlungen müssen 3% der ausgewiesenen Bruttoeinnahmen des Steuerpflichtigen übersteigen.

Wie können wir helfen?

Analyse der Erfüllung der Kriterien für die Anwendung der Regeln der Steuer auf verlagerte Einkünfte, einschließlich der steuerlichen Position der verbundenen ausländischen Unternehmen (Prüfung - je nach Vereinbarung vollständig oder eingeschränkt).

Berechnung der zu zahlenden Steuer unter Berücksichtigung der abzugsfähigen Beträge und Erfüllung der Compliance-Verpflichtungen (Unterstützung beim Ausfüllen des CIT/PD-Anhangs).

Untersuchung der Substanz des Empfängers der gezahlten passiven Forderungen einschließlich Fragebogen, Prüfungsbericht, Ortsbesichtigung, Anmerkungen zu den vorhandenen Unterlagen / Erstellung der Erklärung über die tatsächliche Tätigkeit der verbundenen Partei.

Sie können gerne Kontakt aufnehmen mit

Bartosz Doroszuk
Bartosz Doroszuk

Partner | Steuerberater
E: bartosz.doroszuk@mddp.pl
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Sebastian Serowik MDDP 300x300
Sebastian Serowik

Manager I Steuerberater
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