Quellensteuer (WHT)

Die Quellensteuer (WHT) ist eine pauschale Einkommensteuer (PIT und CIT). Die Zahler, d.h. polnische Unternehmen, die Zahlungen an ausländische Empfänger leisten, sind verpflichtet, sie in Polen einzuziehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen, die im CIT/PIT-Gesetz und/oder in Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt sind, ist es möglich:

  • eine Befreiung von der Quellensteuer oder eines präferenziellen Steuersatzes anzuwenden;
  • keine Quellensteuer einzubehalten;
  • Antrag auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Quellensteuer zu stellen (Steuerzahler – ausländisches Unternehmen oder Zahler – polnisches Unternehmen in bestimmten Fällen).

Die Vorschriften verpflichten den Zahler, bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Anwendung einer Steuerbefreiung, eines Vorzugstarifs oder der Befreiung von der Quellensteuer mit der gebotenen Sorgfalt vorzugehen.

Bei passiven, quellensteuerpflichtigen Auszahlungen (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren) von mehr als 2 Mio. PLN pro Jahr an ein verbundenes Unternehmen sind polnische Unternehmen (Zahler) verpflichtet, die Steuer zum Basissatz einzubehalten, unabhängig davon, ob die oben genannten Bedingungen für die Anwendung der Befreiung/des Vorzugstarifs auf der Grundlage von Doppelbesteuerungsabkommen erfüllt sind. Der ausländische Steuerpflichtige (oder der Zahler, wenn er die Steuerlast getragen hat) kann die Erstattung der Steuer im Rahmen eines gesonderten Verfahrens (des so genannten „Pay and Refund“-Mechanismus) beantragen.

Das „Pay and Refund“ Mechanismus findet keine Anwendung, wenn man ein Quellensteuerpräferenzgutachten vorliegt oder eine WH-OSC-Erklärung eingereicht hat.

Wie können wir Ihnen helfen?

Analyse der Transaktion im Hinblick auf die Verpflichtung zur Anwendung der Quellensteuerbestimmungen

Überprüfung Ihrer Abrechnung als Steuerpflichtiger / Zahler der Quellensteuer

Analyse der Erfüllung der Bedingungen für die Anwendung der Quellensteuerbefreiung/des begünstigten Quellensteuersatzes, einschließlich u.a. der Analyse der Quellendokumentation

Prüfung der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit der Zahlungsempfänger (Steuerzahler) - Analyse der Quellendokumentation und/oder Besichtigung vor Ort

Unterstützung bei der Substanzdokumentation für Unternehmen mit Sitz im Ausland

Entwicklung eines internen Verfahrens für Quellensteuerabrechnungen und Due Diligence

Unterstützung bei der Einreichung eines Antrags auf Rückerstattung von Überzahlung der Quellensteuer

Unterstützung bei der Einreichung von Anträgen auf präferenzielle Antragsstellung und WHT-Einreichungen

Unterstützung im Umgang mit Behörden in Quellensteuerangelegenheiten

Unterstützung bei Compliance-Verpflichtungen, z.B. Erstellung von IFT, CIT-10Z Steuererklärungen.

Bereitstellung von Schulungen für Mitarbeiter der Finanz-, Steuer-, Rechts- und anderer Abteilungen (z. B. der Einkaufsabteilung)

Wichtig ist, dass der Steuerpflichtige in seinem Antrag auf ein Präferenzgutachten nachweisen muss, dass die Transaktion marktbasiert war. Ausschlaggebend für die „Marktgängigkeit“ ist der Betrag der Transaktion – er muss angemessen sein, d. h. dem Betrag entsprechen, der zwischen nicht verbundenen Parteien vereinbart würde. Stellt sich heraus, dass der Wert der Transaktion über dem Marktniveau lag, ist die Steuerbefreiung nur bis zum Marktniveau möglich.

Und wie prüfen Sie, ob eine Transaktion marktüblich war oder nicht? – Wir unterstützen Sie gerne dabei! Wir überprüfen die Methode zur Ermittlung des Marktwertes einer Transaktion oder entwickeln sie neu.

Vorteile

Anwendung der Quellensteuerbefreiung

Anwendung eines begünstigten Quellensteuersatzes oder keine einbehaltene Steuer

Rückerstattung von Überzahlung der Quellensteuer

Schutz vor strafrechtlichen Sanktionen nach der Strafprozessordnung

Effizientes und effektives Verfahren vor den Steuerbehörden

Unterstützung bei der Dokumentation der geschäftlichen Substanz im Ausland

Ausgewogener, praxisorientierter Umgang mit den Anforderungen der Quellensteuer

Unsere Erfahrung

Unterstützung bei der Erlangung zahlreicher Präferenzanwendungsbescheide, z.B. bei Dividendenzahlungen von ca. 30 Mio. PLN

Komplexe Analysen für große internationale Konzerne, z. B. Überprüfung von mehr als 1.000 Zahlungen für einen Konzern und Unterstützung beim Ausfüllen der erforderlichen Unterlagen und Steuerformulare

Erstellung der Substanzdokumentation auf der Grund von Besuchen in verschiedenen Ländern, z. B. Zypern, Niederlande, Luxemburg

Kontaktieren Sie uns gerne

Monika Dziedzic
Monika Dziedzic

Partnerin | Steuerberaterin | Rechtsberaterin
E: monika.dziedzic@mddp.pl

Justyna Bauta Szostak
Justyna Bauta-Szostak

Leiterin des Immobilienteams | Partnerin | Steuerberaterin
E: justyna.bauta-szostak@mddp.pl
T: (+48) 502 241 631

Piotr Pasko kwadrat
Piotr Paśko

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Bartosz Glowacki
Bartosz Głowacki

Partner | Steuerberater
E: bartosz.glowacki@mddp.pl
T: (+48) 603 980 382