JPK CIT-Meldung

Die einheitliche Kontrolldatei für Buchhaltungsdaten und CIT-Abrechnungen (so genannte JPK CIT) ist eine neue Verpflichtung für die Meldung von Buchhaltungsdaten. Sie ist die nächste Stufe der Digitalisierung im Bereich der Steuerabrechnungen und erfordert Änderungen in den Buchhaltungssystemen und bestehenden Praktiken. Mit dieser Lösung erhalten die Steuerbehörden Zugang zu einer großen Anzahl von Buchhaltungs- und Steuerdaten, so dass es sich lohnt, sich gut darauf vorzubereiten.

Wie übermittelt man Daten für JPK CIT?

Die JPK CIT-Datei umfasst zwei Arten von Dateien:

  • JPK_KR_PD – (Körperschaftsteuer)  -, die unter anderem das vollständige Journal aus den Geschäftsbüchern, die Umsatz- und Saldenliste mit Ministeriumsmarkierungen für Buchhaltungskonten und Daten zu Steuereinnahmen und -ausgaben enthält. Diese Struktur ist zu unterscheiden von dem derzeit geltenden Schema JPK_KR, das nicht zwingend an die Behörden übermittelt werden muss.
  • JPK_ST_KR– (Anlagegüter) – betrifft steuerliche und bilanzielle Anlagendatensätze, Abschreibungsdetails und Informationen über die Anschaffung, Herstellung, Veräußerung oder Liquidation eines Anlagegutes.

Die Übermittlung der strukturierten Daten an das Finanzamt erfolgt einmal jährlich zum Stichtag für die Abgabe der CIT-8-Erklärung.

Wer wird von der JPK-CIT-Datei betroffen sein?

Gemäß den Vorschriften wird die Verpflichtung nach folgendem Zeitplan umgesetzt:

  • Ab dem 31. Dezember 2024. – Für steuerliche Kapitalgruppen und CIT-Steuerpflichtige, deren Einkünfte im vorangegangenen Steuerjahr 50 Mio. EUR überschritten haben;
  • Ab dem 31. Dezember 2025. – für andere CIT-Steuerpflichtige, die zur Übermittlung von JPK_VAT-Aufzeichnungen verpflichtet sind;
  • Ab dem 31. Dezember 2026. – für andere CIT-Steuerpflichtige.

Welche Daten werden in JPK CIT-Datei erfasst?

Die zu meldenden Daten können Informationen enthalten, die bisher nicht Gegenstand von Buchungsaufzeichnungen waren. Daher erfordert die neue Verpflichtung eine angemessene Vorbereitung in Form von Änderungen des Buchhaltungssystems oder einer Aktualisierung des Kontenplans sowie eine Schulung der Buchhaltungsabteilungen.

Zusätzliche Daten, die aufgezeichnet werden müssen, sind:

  • Die NIP der Kontrahent;
  • Die Rechnungsidentifikationsnummer im nationalen elektronischen Rechnungssystem;
  • Offizielle Kennzeichnungen zur Identifizierung einzelner Buchungseinträge;
  • Daten, die den Erwerb, die Erstellung oder die Löschung von materiellen oder immateriellen Vermögenswerten in den Aufzeichnungen bestätigen;
  • Daten über die Höhe der Differenz zwischen dem Bilanzergebnis und dem steuerlichen Ergebnis, aufgeschlüsselt nach Kategorien.

Wie können wir helfen?

  • Analyse des Kontenplans und der aktuellen JPK_KR-Datei und vorläufige Zuordnung der Tags mit Angabe der empfohlenen Änderungen;
  • Analyse und Anpassung des Anlagegüterregisters (Steuer und Bilanz) und der Abschreibungstabellen;
  • Aktualisierung der Politik/Praxis in Bezug auf die Buchführung für Käufe oder die Buchführung für Investitionen;
  • Identifizierung von Mängeln in Bezug auf die JPK_ST_KR-Datei und Empfehlungen für wesentliche Korrekturen an den Daten in den Aufzeichnungen;
  • Analyse der aktuellen CIT-Berechnung, einschließlich des Steuerhinweises, wie das steuerliche Ergebnis im Vergleich zur Gewinn- und Verlustrechnung berechnet wird, zusammen mit Empfehlungen;
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der JPK-CIT-Datei, unmittelbar vor der formellen Erfüllung der Verpflichtung, auf der Grundlage der wesentlichen Daten aus dem Buchhaltungssystem des Unternehmens.
  • Schulungen für Buchhaltungsabteilungen

MDDP bietet Ihnen eine umfassende Unterstützung im Bereich der JPK CIT-Datei. Im Bereich der abrechnungsunterstützenden Tools arbeiten wir mit MDDP Outsourcing und IT-Dienstleistern zusammen, dank derer wir umfassende Beratungsleistungen bei der Umsetzung der JPK CIT-Verpflichtungen anbieten, z.B. bei der Überprüfung von Kontenplänen, Anlagenaufzeichnungen oder Buchführungsmethoden.

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